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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma MD- Music Dream GbR.

1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit MD- Music Dream GbR verbindlich, soweit sie mit deren Lieferungen und Leistungen in Zusammenhang stehen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten neben diesen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Bestimmungen. Entgegenstehende fremde Geschäftsbedingungen werden von MD- Music Dream GbR nicht anerkannt und bedürfen keines besonderen Widerspruches. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Auftrag und Verbindlichkeit
Aufträge sind erst dann für MD- Music Dream GbR bindend, wenn sie von

MD- Music Dream GbR schriftlich bestätigt worden sind. Zeichnungen und Abbildungen, die anlässlich einer Angebotsabgabe übermittelt wurden, sind für die endgültige Ausführung des Auftrages nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von MD- Music Dream GbR ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Geschäftsbedingungen von MD- Music Dream GbR für die gesamte Geschäftsverbindung einverstanden. Etwaige im Auftragsschreiben enthaltende oder sonst mitgeteilte abweichende Bedingungen sind für MD- Music Dream GbR unverbindlich, solange sie nicht schriftlich von MD- Music Dream GbR bestätigt worden sind. Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen wirksam.

Der Rücktritt vom Vertrag ist für beide Seiten ohne Storno-Kosten innerhalb einer Woche nach Vertrags-Abschluss-Datum laut Gesetz durch schriftliche Kündigung möglich.
 
Für Absagen, die später als eine Woche nach Vertragsabschluss eingehen, berechnen wir Ihnen generell eine Stornogebühr von 10% der Bruttogage.
Für Absagen die weniger als 8 Wochen vor Ihrem Veranstaltungstermin eintreffen,  berechnen wir Ihnen folgende Storno- bzw. Terminreservierungsgebühren: 


weniger als 8 Wochen vorher 25% der Bruttogage
weniger als 6 Wochen vorher 33% der Bruttogage
weniger als 4 Wochen vorher 50% der Bruttogage
weniger als 2 Wochen vorher 75% der Bruttogage
weniger als 1 Woche vorher 100% der Bruttogage

Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigung unserer technischen und musikalischen Ausstattung (z.B. durch betrunkene Gäste) haftet der Auftraggeber bzw. der Verursacher. 

3. Vermietung
MD- Music Dream GbR vermietet hochwertige Ton- und Lichtanlagen. Zum Schutz dieser Anlagen und Geräte sind MD- Music Dream GbR frühestmöglich schriftlich sämtliche Faktoren mitzuteilen, die für die technische Abwicklung vor Ort von Bedeutungen sind. Dies gilt besonders, wenn eine Verwendung mit fremden Geräten ( z.b. Generatoren) vorgesehen ist. Für nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilte Besonderheiten trägt der Auftraggeber das Risiko. MD- Music Dream GbR ist verpflichtet die Mietgegenstände in ordnungsgemäßen Zustand ab Lager zur Verfügung zu stellen. In den Mietzeiträumen trägt der Mieter das volle Gefahrrisiko für die Mietgegenstände.Er ist verpflichtet sie gegen jegliche Gefahren zu schützen und zu versichern. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MD- Music Dream GbR erfolgen.

4. Anmietung
Dem Vermieter ist bekannt, dass MD- Music Dream GbR die Mitgegenstände für Dritte einsetzt. MD- Music Dream GbR ist daher generell eine Untervermietung gestattet. Dem Vermieter obliegt es, die Mietgegenstände entsprechend zu versichern. Der Vermieter stellt MD- Music Dream GbR und eventuelle Untermieter von Regressansprüchen der Versicherung frei. MD- Music Dream GbR trifft keine Haftung bezüglich einer Verschlechterung oder eines Untergangs der Mietgegenstände, soweit dies nicht grob fahrlässig von MD- Music Dream GbR verschuldet wurde.

5. Serviceleistung
Werden von MD- Music Dream GbR im Wege der Auftragserfüllung technische (Transport, Auf- und Abbau, Bedienung etc) sowie organisatorische und planerische Serviceleistungen erbracht, ist MD- Music Dream GbR berechtigt, die Ausführung dieser Tätigkeiten an Subunternehmer zu übertragen. Für diese haftet MD- Music Dream GbR nur im Falle eines Auswahlverschuldens. Ansonsten ist eine Haftung von MD- Music Dream GbR für Subunternehmer ausgeschlossen. MD- Music Dream GbR ist aber verpflichtet, jegliche in Frage kommenden Ansprüche gegen die beauftragten Subunternehmer auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten.

6. Verkauf
MD- Music Dream GbR verkauft neue und gebrauchte technische Geräte und Anlagen. Beim Verkauf neu hergestellter Gegenstände beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers auf Nachbesserung oder Ersatz nach Wahl des Herstellers. Beim Scheitern von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen ist der Käufer berechtigt Wandlung oder Minderung zu beantragen. Beim Verkauf gebrauchter Geräte oder Anlagen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Zahlungsbedingung
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Veranstaltungen wird Barzahlung vor Veranstaltungsbeginn vereinbart. Wird ein vereinbarter Zahlungstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten, ist MD- Music Dream GbR berechtig, die weitere Nutzung der Mietgegenstände und sonstigen Leistungen so lange zu verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist. Die vereinbarten Entgeltansprüche von MD- Music Dream GbR laufen in dieser Zeit weiter.

8. Salvatorische Klausel                                                                                                                                     Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, eine neue Regelung zu treffen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie die im Rahmen seiner Bestimmungen abzugebende Erklärung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.                                                                                                                                                        
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle sich aus dem Auftrag ergebenen Rechte und Pflichten. 27321 Emtinghausen. 

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